Corona
Ab dem 01.03.2023 gelten die Corona-Bestimmungen des Bundes
Das Land Nordrhein Westfalen bietet eine zentrale Informationsplattform für Bürger und Bürgerinnen an, um sich über die aktuelle Entwicklung rund um das Coronavirus zu informieren. Das Land NRW hat die Coronaschutzmaßnahmen angepasst, so dass zum 01.03.2023 nur noch die Bundesbestimmungen gelten.
Der Rhein-Sieg-Kreis informiert aktuell über das Coronavirus
Hilfreiche Links zu Corona:
- NRW.INVEST Informationen für Unternehmen
- FAQ Überbrückungshilfen
- Eckpunkte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona- Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“
- Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums mit wichtigen Hotlines für Unternehmen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Informationen
- Informationen des Landschaftsverbandes Rheinland
Verdienstausfälle durch Quarantäne - Deutscher Städte- und Gemeindebund
- DEHOGA Unterstützungsangebote für das Gastgewerbe
- Handwerkskammer zu Köln
- Kreishandwerkerschaft Bonn / Rhein-Sieg
- Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW Arbeitsrechtliche Fragen
- Einzelhandelsverband Informationen und Fördermaßnahmen
- KFW Bank
Kredite für Unternehmen - Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona
- Die NRW-Soforthilfe bot seit dem 27. März 2020 unbürokratische Hilfe für kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige. Anträge konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Die Soforthilfe konnte ab dem Datum der Antragstellung für drei Monate genutzt werden. Nach Ablauf der drei Monate sind alle Zuwendungsempfänger verpflichtet, ihren Liquiditätsengpass in diesem Zeitraum zu berechnen und zu viel erhaltene Soforthilfe zurückzuzahlen. Sie erhalten dazu rechtzeitig von der Bewilligungsbehörde einen Vordruck, der für die Berechnung genutzt werden muss.
- Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren
- Nachfolgend können Sie noch auf Links zurückgreifen, die weiterhin Gültigkeit besitzen.
- Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreises für Arbeitgeber / Kurzarbeitergeld
- Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreises für Arbeitnehmer / Kurzarbeitergeld
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergelden (Kug)
- IHK Bonn / Rhein-Sieg Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen - Verdienstausfall für Selbständige / Betriebsinhaber
- IHK Bonn / Rhein-Sieg Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise
- IHK Bonn / Rhein-Sieg Zuschüsse für Unternehmen in der Corona-Krise
- IHK Bonn / Rhein-Sieg Merkblatt für Unternehmen in der Corona-Krise
- Anzeige über Arbeitsausfall
- Antrag auf Kurzarbeitergeld(Kug) - Leistungsantrag
- Einverständniserklärung / Kurzarbeitergeld
- Antrag auf zinslose Stundung der ESt, KSt, USt und Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Bundesagentur für Arbeit
Merkblätter und Formulare für Unternehmen - Grundsicherung für Selbstständige und Freiberufler