
Hier sammeln wir unsere Antworten auf die häufigsten Fragen von Mietern und Mieterinnen sowie Mietinteressierten. Sicherlich finden Sie ganz schnell die passende Antwort auf Ihre Frage. Wenn nicht, dann nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir widmen uns Ihrem Anliegen und ergänzen unsere Fragenliste.
Bitte registrieren Sie sich als Mieteinteressent für die Dauer von sechs Monaten. Haben Sie uns Ihre Bewerbung in der Vergangenheit in Papierform oder per E-Mail zukommen lassen, ist diese bis zum Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist gültig. Erhöhen Sie Ihre Chance auf eine Wohnung bei uns und beantragen Sie einen Wohnberechttigungsschein (WBS).
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen, die einer Bindung (z.B. für ältere Personen) unterliegen. Bei einigen unserer Wohnungen ist der WBS zwingend erforderlich. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt durch das zuständige Wohnungsamt und ist einkommensabhängig. Melden Sie sich hierzu bitte bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt.
Ja, ohne eine persönliche Besichtigung kann ein Mietvertrag nicht abgeschlossen werden. Zudem müssen Sie auch entscheiden, ob der Schnitt der Wohnung für Sie und Ihre Wohnbedürfnisse geeignet ist.
Rufen Sie uns zeitnah an, damit wir noch einen Ersatztermin vereinbaren können. Bedenken Sie bitte, dass auch noch andere Mietinteressenten einen Besichtigungstermin haben und genauso dringend eine Wohnung benötigen wie Sie.
Der Mietvertrag wird von Ihnen in der Geschäftsstelle der WWG unterschrieben.
Bei Vermietung von Wohnraum wird immer eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten erhoben. Diese ist bei Schlüsselübergabe auch dann fällig, wenn in Ausnahmefällen die Wohnung noch vor Mietbeginn an den Mieter übergeben wird. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach Eingang der Kaution. Es besteht die Möglichkeit die Kaution in drei monatlichen Raten zu zahlen. Dennoch ist auch die erste Rate bei Schlüsselübergabe fällig.
Eine Haftpflichtversicherung ist für Mieter sehr sinnvoll, da sie vor finanziellen Risiken schützt und sicherstellt, dass man seinen rechtlichen Anforderungen und Verpflichtungen nachkommt. Sie deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden ab, die Mieter versehentlich an der gemieteten Immobilie oder an Dritten verursachen können. Wir empfehlen unseren Mietern eine Private Haftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen, da sie vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen vorbeugt und vor Schadensersatzansprüchen schützt.
Eine Hausratversicherung ist in den meisten Fällen notwendig, da sie Schäden an Ihrem Eigentum abdeckt. Hier sind einige Gründe, warum sie sinnvoll ist:
Wir empfehlen unseren Mietern eine Hausrat Versicherung in Betracht ziehen, da der Schutz des Hausrats nicht durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt ist.
Die Mietbescheinigung können Sie einfach bei uns beantragen. Wir stellen Ihnen diese aus. In dem Zusammenhang bitten wir nur zu beachten, dass es für verschiedenen Behörden auch verschiedene Bescheinigungen gibt. Bitte geben Sie bei einem Antrag auf eine Mietbescheinigung also auch immer an, zu welchem Zweck Sie diese benötigen.
Bitte melden Sie uns Schäden an der Mietsache so schnell wie möglich. Eine zeitnahe Durchführung von Reparaturen verhindert oft Folgeschäden. Am besten Sie senden uns eine Beschreibung über den Hergang des Schadensereignisses, wenn möglich mit Bildern, Ihre Adresse und die telefonischen Kontaktdaten zu. Sie können dazu gerne unsere Online-Schadensmeldung nutzen.
Grundsätzlich ist die Haltung von Kleintieren (z.B. Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen etc.) erlaubt. Bei einer Fischhaltung in Aquarien ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die gesamte Dauer der Aquarienhaltung nachzuweisen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Aquariums. Das Lüftungsverhalten ist entsprechend anzupassen, um Schimmel zu vermeiden.
Die Haltung von Hunden oder Katzen ist immer genehmigungspflichtig. Die Genehmigung entfällt nur dann, wenn die Hunde- oder Katzenhaltung nach Vorlage ärztlicher Bescheinigungen zu therapeutischen Zwecken dient oder das Tier zur allgemeinen Lebensgestaltung zwingend notwendig ist (z.B. Blindenhund o.ä.) Die ärztlichen Bescheinigungen sind vor der Beschaffung der Tiere vorzulegen. Ebenfalls ist zu beachten, dass eine artgerechten Tierhaltung möglich ist.
Die Genehmigung bzw. die Duldung der Haustierhaltung kann jederzeit ohne Fristsetzung widerrufen werden, wenn die Haltung des Tieres zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen führt, es zu Beschwerden durch die Mitbewohner kommt oder wenn durch das Tier Schäden an der Mietsache verursacht werden, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nachhaltig beeinträchtigen.
Treppenhäuser müssen aus Brandschutzgründen jederzeit als Flucht- und Rettungswege freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, dort Gegenstände wie Schuhschränke, Pflanzen, Fahrräder, Kinderwagen oder Dekorationsmaterial abzustellen. Denken Sie daran: Sollte es aufgrund von abgestellten Gegenständen zu einem Schaden kommen, haften Sie möglicherweise mit!
Bitte sprechen Sie das Problem zunächst direkt bei Ihren Nachbarn an. Wenn die Lärmbelästigung andauert, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit und nennen Sie uns die genauen Zeitpunkte. Führen Sie ein Lärmprotokoll (Tag, Uhrzeit, Grund, Unterschrift Zeugen).
Die gesetzliche Abrechnungsfrist ist bis zum 31. Dezember des Folgejahres festgelegt. Auch bei einem Auszug in der Jahresmitte erhalten Sie die Abrechnung erst zum 31. Dezember des Folgejahres. Bitte beachten Sie, dass Rückfragen die Erstellung Ihrer Abrechnung nicht beschleunigen.
Ein Guthaben oder eine Nachzahlung wird nur automatisch beglichen, wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Falls Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, teilen Sie uns bitte zur Rückerstattung eines Guthabens ihre Bankverbindung mit. Nachzahlungen müssen Sie an uns überweisen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Sekretariat. Die Kosten für eine Abrechnungskopie betragen 3,00 € bei Abholung und 6,00 € bei Versand.
Grundsätzlich muss die Kündigung in Schriftform erfolgen und ist von allen Mietvertragspartnern zu unterschreiben. Bei Eheleuten und/oder Lebensgemeinschaften müssen also beide die Kündigung unterschreiben. Eine Kündigung per Mail oder Fax ist nicht zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, drei Monate nach Zugang der Kündigung, wenn diese bis zum 3. Werktag eines Monats beim Empfänger eingegangen ist.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die WWG muss keine Nachmieter akzeptieren.
Die Vereinbarungen im Mietvertrag sowie dem Übergabeprotokoll sind hier bindend.