Wohnen in Königswinter

Moderne Wohnquartiere – Lebensraum für die Zukunft

Wohnen für alle

Sie sind auf der Suche nach einem neuen Zuhause in Königswinter? Bei uns finden Sie bezahlbaren Wohnraum. Wir begleiten Sie nicht nur bis zum Mietvertrag, sondern stehen Ihnen auch danach zur Seite – für ein rundum gutes Wohngefühl. Und sollte einmal irgendetwas nicht ganz reibungslos funktionieren: Sprechen Sie uns jederzeit an. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Unsere Mietwohnungen

Mietgesuch aufgeben

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Wohnungen. Über den nachfolgenden Link können Sie sich bei uns als wohnungssuchend registrieren. Sie können Ihr Mietgesuch jederzeit anpassen oder löschen. Nach sechs Monaten wird es automatisch gelöscht, es sei denn Sie möchten es verlängern.

Da wir deutlich mehr Interessenten als freie Wohnungen haben, kann es leider sein, dass wir Ihnen keine geeignete Wohnung anbieten können.

Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Mit Abgabe des Mietgesuchs entsteht kein Anspruch auf eine Wohnung.

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Häufige Fragen

Wie erhalte ich eine Wohnung?

Bitte registrieren Sie sich als Mieteinteressent für die Dauer von sechs Monaten. Haben Sie uns Ihre Bewerbung in der Vergangenheit in Papierform oder per E-Mail zukommen lassen, ist diese bis zum Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist gültig. Erhöhen Sie Ihre Chance auf eine Wohnung bei uns und beantragen Sie einen Wohnberechttigungsschein (WBS).

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein und wo erhalte ich ihn?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen, die einer Bindung (z.B. für ältere Personen) unterliegen. Bei einigen unserer Wohnungen ist der WBS zwingend erforderlich. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt durch das zuständige Wohnungsamt und ist einkommensabhängig. Melden Sie sich hierzu bitte bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt.

Ist eine persönlichen Besichtigung für die Anmietung einer Wohnung notwendig?

Ohne eine persönliche Besichtigung kann ein Mietvertrag nicht abgeschlossen werden. Zudem müssen Sie auch entscheiden, ob der Schnitt der Wohnung für Sie und Ihre Wohnbedürfnisse geeignet ist.

Wie kann ich einen vereinbarten Besichtigungstermin verschieben?

Rufen Sie uns zeitnah an, damit wir noch einen Ersatztermin vereinbaren können. Bedenken Sie bitte, dass auch noch andere Mietinteressenten einen Besichtigungstermin haben und genauso dringend eine Wohnung benötigen wie Sie.

Was kann ich tun, wenn ich kein passendes Wohnungsangebot erhalte?

Der Wohnungsmarkt in unserer Region ist sehr angespannt. Einen Anspruch auf eine Wohnung haben Sie bei uns nicht. Bewerben Sie sich bitte daher auch bei anderen Wohnungsbaugesellschaften, suchen Sie in Zeitungsinseraten oder online nach Wohnungsangeboten.

Noch mehr Fragen (und Antworten) finden Sie unter Häufige Fragen.

Katja Ebelling

Ihre Ansprechpartnerin

Katja Ebeling
Wohnungsvermietung